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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Stadt Zug
Bildungsdepartement
Sport
Gubelstrasse 22
6301 Zug

Individuelle Bewilligung für die Leichtathletikanlage Zug

Test

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Zweck

Gestützt auf die Verordnung über die Benützung der Sportanlagen der Stadt Zug gilt für Personaltrainer/innen eine ergänzende Regelung:

Personaltrainings stellen eine kommerzielle Nutzung der Anlage dar und bedürfen deshalb einer Bewilligung der Abteilung Sport. Die Regelung dient der Koordination der Nutzung, der Information über Anlässe und Einschränkungen sowie der Vermeidung von Nutzungskonflikten.

Definition Personaltrainer/in

Personaltrainerinnen und Personaltrainer betreuen Einzelpersonen oder Kleingruppen mit bis zu sechs Personen. Es handelt sich um eine individuelle, persönliche und kommerzielle Trainingsform.

Nutzungsformen der Leichtathletikanlage

  • Freie Nutzung: Einzelsportlerinnen und Einzelsportler ohne kommerziellen Hintergrund
  • Benützungsvereinbarung: Für teilweise oder ausschliessliche Nutzung der Anlage (Fixe Reservation)
  • Individuelle Bewilligung für Personaltrainer/innen: Für kommerzielle Trainings von Einzelpersonen oder Kleingruppen bis max. 6 Personen (Erlaubnis zur Mitbenützung)

Nutzungsbedingungen

Die Nutzungsbedingungen und die Benützungsordnung sind kumulativ einzuhalten.

Kosten

Die monatliche Gebühr beträgt CHF 55.00 (jeder begonnene Kalendermonat zählt)

Vorgehen

  • Sie füllen das beiliegende Formular aus.
  • Sie bezahlen die errechnete Gebühr direkt im Anschluss per Kreditkarte oder TWINT.
  • Sie erhalten die Bewilligung im Anschluss per E-Mail.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 58 728 94 50 oder sport@stadtzug.ch

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